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Solawi unterstützt Volksbegehren Artenschutz

Über 100 Verbände, Unternehmen und Organisationen stehen bereits hinter den Forderungen des Volksbegehren Artenschutz von proBiene. Die Solawi MA-LU hat sich auf ihrem letzten Plenum im Oktober auch für eine Unterstützung der Forderungen ausgesprochen.

Fotoautor: proBiene e.V.

Mitmachen kann jeder, der in Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dazu muss man entweder zu seinem örtlichen Wahlbüro (in Mannheim ist das im Rathaus) gehen und dort sich als Unterstützer eintragen lassen oder man druckt das Formblatt aus und schickt dieses entweder an proBiene oder an sein örtliches Wahlbüro. Die Formblätter erhält man unter der Webadresse volksbegehren-artenschutz.de/mitwirken.

Die Forderungen:

50 Prozent Bio-Landwirtschaft

Die Landesregierung soll die Öko-Landwirtschaft so fördern, dass bis 2025 ein Viertel und bis 2035 die Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen im Ländle ökologisch bewirtschaftet werden – und zwar, indem Landwirt*innen freiwillig auf “öko” umstellen.

Verbot von Artenvielfalt gefährdenden Pestiziden in Schutzgebieten

In Baden-Württemberg werden auch auf besonders geschützten Flächen große Mengen an Pestizide ausgebracht. Wir finden, wo Naturschutz draufsteht, soll auch Naturschutz drin sein. Deswegen soll der Einsatz von Pestiziden, die die Artenvielfalt gefährden, in besonders geschützten Gebieten verboten werden. Denn die Schutzgebiete sind, wie der Name schon sagt, eigentlich für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten eingerichtet worden. Das betrifft ausschließlich Schutzgebiete, die laut Schutzzweck dem Schutz der Artenvielfalt dienen. Und selbst dort gibt es in unserem Gesetzentwurf klar geregelte Möglichkeiten für generelle Ausnahmen – sodass Landwirtschaft und insbesondere Öko-Landwirtschaft in all diesen Gebieten weiter möglich bleibt.

Die Halbierung der mit Pestiziden belasteten Flächen

Weniger Pestizide braucht das Land. Die Landesregierung soll bis Anfang 2022 einen Plan vorlegen, wie der Anteil der mit Pestiziden belasteten Flächen im Land bis 2025 um die Hälfte reduziert werden kann. Da die Landesregierung Landwirt*innen außerhalb von Schutzgebieten keine Pestizide verbieten kann, geht es auch hier ausschließlich um Förderung und Lenkung durch positive Anreize, nicht um Verbote.

Schutz der Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für geschützte Arten. Das Volksbegehren fordert einen wirklichen Schutz vor Abholzung. Die übliche Pflege und Nutzung wird davon nicht beeinträchtigt. 

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