Solange die Kontaktbeschränkungen zu COVID-19 gelten, müssen wir diese beim Packen und der Feldarbeit einhalten: wir halten Abstand zueinander und bleiben mit Erkältungssymptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person zu Hause. Rechtsgrundlage ist dei gültige Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.
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